Partnerorganisationen
EQAC
European Quality Assurance Confederation
Die Zusammensetzung der European Quality Assurance Confederation (EQAC) leitet sich aus den in Europa ansässigen National Qualitätssicherungsorganisationen mit Fokus auf die Europäische Union ab.
Da jedoch die europäische Gesetzgebung, wie die GCP-Richtlinien und auch die OECD-Dokumente europaweit gelten, wurde die Vertretung auch aus der Schweiz und anderen Ländern wie Kroatien, Slowenien usw. übernommen, wo Beobachter oder Kontakte, die keine nationale Gesellschaft haben, sich bereit erkläret haben, Informationen über ihre Länder an EQAC weiterzuleiten. Diese Personen haben die Möglichkeit, Qualitätssicherungsexperten mit bestimmten Rechtsvorschriften ihres Landes auf den neuesten Stand zu bringen.
Während die Konföderation hauptsächlich darauf abzielt, von der Europäischen Union anerkannt zu werden, strebt sie auch eine Vertretung bei anderen Gremien an, wie z. B bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Komitee für Humanarzneimittel (CHMP). Wenn sich Gesetze und Leitfäden weiterentwickeln, kann es sein, dass der EQAC sich um eine Vertretung bei weiteren staatliche Stellen bemüht.
Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass alle europäischen Länder und ihre Qualitätsbeauftragten über neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Interpretationen verschiedener Aspekte durch die Aufsichtsbehörden und insbesondere über Änderungen des Status und dem Vorgehen bei behördlichen Inspektion informiert sind. Die Arten von Dokumentationen, die wahrscheinlich von größtem Interesse sein werden, sind diejenigen, die einen direkten Einfluss auf die QA-Vorgänge in den Guten Praxen haben, und insbesondere alle kommenden Richtlinien, Leitfäden, insbesondere im klinischen Bereich, und bestimmte Änderungen an lokale Gesetzgebung und Aufnahme von Dokumenten in lokales Recht.
Während viele dieser Aktivitäten spezifisch für das Land sind, in dem die Dokumente erstellt wurden, ist es für alle europäischen Mitglieder von allgemeinem Interesse, sich dieser Situation bewusst zu sein und die Möglichkeit zu haben, Kommentare abzugeben oder die Dokumente entsprechend zu erhalten .
Gegebenenfalls kann es notwendig werden, ein Konsensdokument des EQAC zu erstellen, in dem Bedenken, sowie positive und negative Punkte in Bezug auf die Dokumente dargelegt werden, und diese gegebenenfalls an nationale Aufsichtsbehörden, nationale Handelsorganisationen oder direkt an die OECD oder das Europäische Parlament weiterzuleiten.